Das Rücktrittsrecht ist mit Vorsicht zu genießen. Ein Bekannter von mir wohnt in einem hügeligeren Gebiet, hatte damals Drei genommen, weil das laut Verfügbarkeitsabfrage (hat ein Mitarbeiter von irgendeinem unabhängigen Geschäft gemacht) bei ihm am besten gehen soll. Bricht aber häufig ab und er dümpelt mit GPRS dahin. Selbst außen am Dach ist der Empfang nicht besser.
Er hat dann später in einem 3Shop einen Webcube bestellt, weil da der Empfang angeblich besser ist als beim USB-Modem, inkl. Wechsel auf den neuen Tarif mit unlimitiertem Datenguthaben. Also auch neue 24 Monate Bindungsdauer. Es hieß, er hätte ein Rücktrittsrecht von weiß nicht, 3 Tagen oder so. Auf alle Fälle, bis das ganze dann aktiviert war seitens Drei, dauerte es weit länger und als er zurücktreten wollte weil es immer noch nicht wirklich besser war hieß es das geht nicht mehr außerhalb der Rücktrittsfrist, obwohl er es gar nicht innerhalb dieser Zeit testen konnte. Jetzt hat er das wieder 2 Jahre am Hals.
Sorry, wenn etwas ungenau, wurde mir ja auch nur erzählt, aber erfunden ist es nicht. Scheinbar dauert es einige Tage bis man das benutzen kann, bei ihm zumindest wars so, und beim Rücktrittsrecht stand nirgends die Bedingung dass man es auch testen können muss in der Zeit. Weder Shop noch Hotline zeigten sich kulant.
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Ich denke, also bin ich hier falsch ;-)
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