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Alt 30.01.2013, 16:35   #5
pustekuchen
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Also der Ghostwriter an sich macht sich nicht strafbar durch das Anfertigen der Arbeit. Die Person, die die Arbeit abgibt und wie es bei wissenschaftlichen Arbeiten üblich ist, eine Eidesstattliche Erklärung abgibt, dass die Arbeit kein Plagiat darstellt und von der Person selbst verfasst wurde, gibt einen Meineid ab und macht sich des Betrufs schuldig.
Kommt das ganze raus wird einem ein Jurist am besten die Konsequenzen erläutern...

Jeder soll machen was er will, aber ich finde es nicht sooooo toll das hier anzubieten. Dafür gibt es einen Schwarzmarkt, da die Leistungsannahme auch zu eher schwindligen Gestalten gehört.
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