Meine PCs sind (bis auf den allerersten) immer mitgewachsen. Nach einiger Zeit hatte ich auf diese Weise zwei oder drei Generationen, die alle für Alltagsaufgaben tauglich waren.
Im Übrigen sollte man überprüfen, ob man den PC bzw. die Teile steuerlich absetzen kann
 (Quelle BMFIN).
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		| Aufwendungen für Computer und Zubehör (zB Drucker oder Scanner) sind  Werbungskosten, soweit eine berufliche Verwendung vorliegt. Steht der  Computer in der Wohnung, ist das Ausmaß der beruflichen Nutzung von der  Arbeitnehmerin oder vom Arbeitnehmer nachzuweisen oder glaubhaft zu  machen. Ohne besonderen Nachweis wird – wenn eine wesentliche Nutzung als Arbeitsmittel  dem Grunde nach glaubhaft gemacht wird – ein Privatanteil von 40%  angenommen. Die Anschaffungskosten eines Computers sind über die Absetzung für Abnutzung (AfA) auf Basis einer zumindest dreijährigen Nutzungsdauer abzuschreiben.
 PC, Bildschirm und Tastatur stellen eine Einheit dar. Werden  Zubehörteile – wie Maus, Drucker oder Scanner – unter 400 € nachträglich  angeschafft, können sie als geringwertiges Wirtschaftsgut (nach Abzug eines Privatanteils) sofort zur Gänze steuerlich abgesetzt werden.
 Auch sämtliche mit dem Betrieb des Computers verbundene Aufwendungen  wie PC-Tisch, Software, USB-Sticks, Handbücher und Papier, sind nach  Maßgabe der beruflichen Nutzung absetzbar.
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