Ist eh schon einige Monate bekannt und geistert durch alle Foren, welche bißerl mit Onlineshops zu tun haben.
Gegen diverse Abzockseiten auf alle Fälle sinnvoll, trotzdem sinds wieder über das Ziel hinausgeschossen.
Bestellung abschließen ist abmahnfähig (betrifft auch uns, sobald man seine Waren auch in DE anbietet) und eigentlich müßte man die Artikelbeschreibung bei der Zusammenfassungsseite anzeigen.
Viel Spaß bei 10 Artikel mit jeweils umfangreichen Bschreibungen.......
Derzeit ist noch unsicher, ob ein Link zur Artikelbeschreibung ausreicht.
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