Gewährleistung ist in der Konstellation Neuware, Käufer=privat, Verkäufer=Firma auf zwei Jahre verpflichtend. Wobei nur die ersten sechs Monate für den Konsumenten "wirklich" interessant sind, da danach die Beweislast, dass der Fehler schon bei Übergabe existent war, beim Käufer liegt.
In der Konstellation Gebrauchtware, Käufer=privat, Verkäufer=Firma kann die Gewährleistung auf ein Jahr verringert werden, aber immer noch mit der obigen Sechsmonatsfrist.
Garantie wirst Du normalerweise nur bei Neugeräten oder Beinahe-Neugeräten bekommen.
Mehr dazu findest Du unter
http://portal.wko.at/wk/format_detai...sumentenschutz
Um 100 EUR kriegst Du problemlos einen Deinen Anforderungen entsprechenden Gebraucht-PC von einem Händler mit einem Jahr Gewährleistung, um 200 was entsprechend besseres.