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Alt 02.07.2012, 18:14   #5
Quintus14
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NACHTRAG: wobei dies hier >Handywertkarten: Verfall unzulässig< nicht uninteressant ist - demnach ist die Info auf der Yesss-Seite
Zitat:
Sollte binnen 12 Monate nicht das gesamte Guthaben aufgebraucht sein, so verfällt dann der verbliebene Rest
falsch bzw. eine Verfallsklausel rechtswidrig.

Und genau aus dem Grund frag' ich, wie das bei Yesss nun wirklich bzw. aktuell gehandhabt wird...

LG

Geändert von Quintus14 (02.07.2012 um 18:19 Uhr).
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