NACHTRAG: wobei dies hier >
Handywertkarten: Verfall unzulässig< nicht uninteressant ist - demnach ist die Info auf der Yesss-Seite
Zitat:
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Sollte binnen 12 Monate nicht das gesamte Guthaben aufgebraucht sein, so verfällt dann der verbliebene Rest
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falsch bzw. eine Verfallsklausel rechtswidrig.
Und genau aus dem Grund frag' ich, wie das bei Yesss nun wirklich bzw. aktuell gehandhabt wird...
LG