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Alt 19.06.2012, 15:02   #7
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Zitat von Rudy F Beitrag anzeigen
Wie unlängst am Matzleinsdorfer Platz in der Kolonne erlebt, als das Führungsfahrzeug mit Justiz-Kennzeichen eines 5 Auto Konvois (Gefangenentransport?) - weil das Stehen in der EINE Grünfase langen Kolonne ja so fad war - plötzlich Blaulicht und Folgetonhorn einschaltete und eine "Rettungsgasse" erzwang.
Samt Crashrisiko beim Ausweichen in einem 4 Fahrstreifen breiten Stau, also über alle Spuren.

Ja, ja, der Gesslerhut auf der Stange ...

Das kennt man ja auch auf der Autobahn, auf der man bei 130 von Blaulichtkonvois mit etwa 160 überholt wird ...
dir steht es als österreichischem bürger frei, bei der von dir vornehmlich beobachteten gefährdung der anderern verkehrsteilnehmer die berechtigung zu dieser "blaulicht-fahrt" bei der zuständigen behörde zu hinterfragen bzw. überprüfen zu lassen ...

du kannst natürlich entsprechende dokumentation (kennzeichen, ort, uhrzeit, weitere zeugen, vielleicht sogar photos oder video) dieser situation vorlegen, um das angebliche fehlverhalten zu untermauern ...


PS: raunzen nutzt nix, handeln jedoch schon!
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