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Alt 18.06.2012, 22:52   #3
ZombyKillah
Trashtroll
 
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Wer definiert, denn auch unter den § "Fahrzeuge zur Verwendung für dringende Einsätze" was als Einsatzfahrzeug gilt ...
ist doch viel übersichtlicher, wenn man dieses unter "Scheinwerfer, Leuchten, Rückstrahler und Lichtfarben für besondere Zwecke" unterbringt ...

Die logik unserer Rechtsgelehrten werde ich nie verstehen.
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Just kidding.

Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen
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