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Alt 18.06.2012, 20:52   #2
barns
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@Zomby

Beim §107 KFG bist du leider völlig falsch.

Kleiner Tipp: lies mal im §20 Abs. 5 StVO 1960 nach.

Es kann sich nicht jeder wie er will ein Blaulicht montieren. Auch nicht die Wienenergie.
Dazu bedarf es einer Bewilligung durch die Behörde. Etwa auch bei Ärzten, Hebammen etc.
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