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Alt 26.05.2012, 21:19   #3
Rudy F
Master
 
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Beiträge: 599


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Habe ich auch getan, plus Namenssuche.

Mal sehen was die BMI-Meldestelle against-cybercrime@bmi.gv.at
von sich gibt.

Und das Konsumentenschutzministerium.

Wäre interessant, ob Mahnungen ohne Einschreibbrief - also durch Mails ohne Empfangsbestätigung - überhaupt Rechtskraft haben.

Meine Mailantwort war:
>>>

Zur Information wegen möglicher Betrugsabsicht, Kopie an
1) Bundesministerium für Konsumentenschutz,
2) Meldestelle für Onlinekriminalität im Innenministerium.

Hallo Firma,

ich kann mich nicht erinnern, bei Ihnen - bei welchem Standort auch immer -
etwas bestellt zu haben.

Der Name Ihrer Firma ist mir völlig unbekannt, auch Google landet keinen
Treffer.

Das Lesen Ihrer Anlage verhindert mein Virenprogramm, somit kann ich es
nicht lesen.

Senden Sie mir bitte Ihre Angaben nicht als Beilage sondern als Text in
einer Textmail.

Produkt, Lieferdaten, inkl. Lieferanschrift etc., etc.

Möglicherweise handelt es sich um einen Missbrauch meiner Mailadresse

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Mit interessierten Grüßen,

xx

PS: Zögern Sie nicht mir mitzuteilen, wenn sich Ihre Mail und die Verwendung
meiner Email-Adresse als Irrtum herausgestellt haben. Damit könnten
anlaufende Untersuchungen wegen möglicher Onlinekriminalität gestoppt
werden.

>>>

Wird spannend ... vermutlich
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Gesundheit und Unfallfreiheit! Rudy

Geändert von Rudy F (26.05.2012 um 21:29 Uhr).
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