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Alt 25.09.2001, 12:59   #4
Tarjan
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Ein Stundent wird nichts absetzten können, da er eh kaum Lohnsteuer zahlen wird. Aber jeder der Lohnsteuer zahlt und eine Bestätigung von der Firma bekommt, dass er den PC zur Weiterbildung beutzt kann die Onlinegebühren absetzten.

Bin selbst Angestellter und habe für 2000 meine Onlinegebühren (abzüglich Privatnutzung) abgesetzt.
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Ein kleines grünes Dreieck!


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