Zitat:
Zitat von Lowrider20
Lebensgefährdende Sicherheitslücken sind das aber nicht. Oder bekommst du einen ev. defekten Schalter im Auto nach Ablauf der Garantie kostenlos nachgebessert?
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Nach Ablauf der Garantie -> eigentlich nicht mehr, aber innerhalb sehr wohl.
Im Übrigen gilt (für Dein Beispiel Auto):
Gewährleistung: 2 Jahre, nach 6 Monaten tritt eine Beweislastumkehr auf. Da ist es egal ob es sich um einen plötzlichen Bremsdefekt oder um einen Schalter handelt. Gerade Verschleißteile (z.B. Wischerblätter) sind davon ausgenommen. Dieses sollte bei einem Programm eigentlich relativ leicht zu bewerkstelligen sein
Garantie: Darüber hinausgehende freiwillige Leistung des Herstellers, meist 3 Jahre (oder mehr)
Somit ist Dein Beispiel für mindestens 3 Jahre alte Programme beispielhaft

Ok, dann hast Du recht.
Nur war es wirklich so gemeint?