Zitat:
Zitat von Baron
Bei mir wird gerade so eine Sanierung durchgeführt-habe wie alle Parteien einen Brief bekommen das sämtliche sat Schüsseln bis zu einem bestimmten Termin abzumontieren sind-auf eigene Kosten! Bei Nichtdurchführung werden sie abmontiert Gelagert und in Bedarfsfall (nach 30 Tagen !) kostenpflichtig entsorgt. Sämtliche Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt!
Du brauchst auch vor der Installation am Dach eine Genehmigung von Wiener W. -was prinzipiell schwer ist. Speziell wenn Kabel im Haus ist!
|
Hallo!
Genau diese Vorgehensweise ist der Kern der Frage: Ist es rechtlich zulässig, dass der Hauseigentümer/-verwalter verlangt, dass eine Schüssel wieder abmontiert wird, zumal auf Kosten des Mieters? Ich habe einen interessanten Bericht des Wiener Kontrollamts gefunden, in dem dies infrage gestellt wird (
http://www.kontrollamt.wien.at/beric...tW-WW-2-10.pdf, Seite 15, Punkt 4.2.3). Dort heißt es: "Ein Widerruf der Bewilligung und in weiterer Folge eine Demontage wäre in der Regel nur dann möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zustimmungspflicht nicht erfüllt worden wären."
Die Frage ist nun, ob sich bereits jemand auf einen (Rechts-) Streit mit Wiener Wohnen diesbezüglich eingelassen hat.
Die Genehmigung seitens Wiener Wohnen ist übrigens nicht im geringsten schwer zu erlangen. De facto kann diese, laut dem oben verlinkten Kontrollamtsbericht, nicht verwehrt werden. Ein Kabelanschluss ist dabei kein Hinderungsgrund.