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Alt 23.04.2012, 15:30   #3
FendiMan
Hochauflösend
 
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Zitat:
In Österreich dürfen die Daten nur bei Strafandrohungen ab zwei Jahren abgefragt werden. Urheberrechtsverletzungen würden somit nicht darunter fallen.

Von hier:
http://kurier.at/techno/4493093-vorr...ng-erlaubt.php
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FendiMan

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