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Alt 21.04.2012, 19:47   #1
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Standard Daten-Herausgabe zulässig

Zitat:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
sorgt mit einem Grundsatzurteil zur
Auskunftspflicht der Internet-Provi-
der bei Urheberrechtsverletzungen für
Aufregung. Es ging um die Frage, ob
Verkehrsdaten (etwa die IP-Adresse)
zur Ausforschung von Tauschbörsen-
Nutzern verwendet werden dürfen.

Im Urteil heißt es, die Herausgabe
solcher Daten widerspricht nicht
dem EU-Recht und ist damit grundsätz-
lich zulässig - solange dabei die
nationalen Gesetze beachtet werden.
Quelle: http://text.orf.at/100/108_0001.htm
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Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)

Geändert von Christoph (21.04.2012 um 19:59 Uhr).
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