http://help.orf.at/stories/1696543/
ZITAT:
Besitzstörungsklage möglich
Wer dennoch dauerhaft vor unerwünschter Werbung geschützt sein will, hat allerdings auch andere Möglichkeiten, erklärt help-Jurist Sebastian Schumacher: "Wenn jemand klar erkennbar signalisiert hat, dass er kein Werbematerial wünscht, dann darf auch keine unadressierte Werbung hinterlegt werden. Wer trotz dieses Hinweises mit unerwünschter Werbung belästigt wird, der kann sich dagegen wehren. Das ist sogar mit einer Besitzstörungsklage bei Gericht möglich."
Wichtig ist laut Schumacher, dass der entsprechende Hinweis eindeutig ist: "Es ist allerdings ohne Relevanz, ob dabei ein Aufkleber der Wirtschaftskammer verwendet wird. Natürlich kann man sich auch selber einen solchen Aufkleber basteln."
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Vom zuständigen Fachverband Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich hieß es auf eine help-Anfrage übrigens, man halte die neu erfundene Befristung der Werbeverzichtskleber für eine "kundenfreundliche Lösung". Immerhin wurde versichert, dass die alten – unbefristeten – Kleber weiterhin gelten und nicht ausgetauscht werden müssten.
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Hat des schon mal wer probiert, Besitzstoerung anzuzeigen?