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Alt 06.03.2012, 19:44   #7
Christoph
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Zitat:
Cloud-Computing aus Sicht eines Rechtsanwalts

Das Cloud Computing ist auf der aktuellen CeBIT eins der wichtigsten Themen, gibt aber immer auch Raum für rechtliche Fallstricke und Unsicherheiten. Rechtsanwalt Christian Solmecke zeigt auf, worauf bei einem Vertragsabschluss zu achten ist - zum eigenen Vorteil.

Cloud Computing klingt zunächst sehr gut: Die eigenen Dateien werden in die Wolke gesichert, also auf zentralen Internet-Computern gespeichert. So lassen sie sich von jedem beliebigen Computer aus abrufen und auf diese Weise auch an Rechnern und auf mobilen Geräten nutzen, auf denen die Daten vorher noch nicht vorhanden waren. Die ständig und überall nutzbaren persönlichen Fotos, Songs und Texte verleiten die Anwender millionenfach dazu, sich der Cloud-Zugang zu besorgen.

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde, Beuge, Solmecke betreut juristisch eines der größten Cloud-Computing-Projekte in Deutschland. Er gibt die folgenden juristisch relevanten Ratschläge:

Detaillierte Cloud-Verträge sind aus Kundensicht wichtig

Das deutsche Recht ist auf die Rechtsbeziehungen noch nicht eingestellt, wie sie zwischen dem Anwender und einem Cloud-Anbieter entstehen. Aus diesem Grund ist es ganz besonders wichtig, möglichst viele Fragen in den individuellen Verträgen mit dem Cloud-Anbieter zu regeln. Die "Service Level Agreements" definieren die abgesprochenen Leistungen im Detail, sodass es möglich ist, bei einer festgestellten Abweichung auf eine schnelle Lösung zu drängen, um den vertraglich definierten Status Quo wieder zu erreichen.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müsste der Cloud-Anbieter die eigene Anwendung und die Daten der Kunden jederzeit zu 100 Prozent verfügbar halten. Um dieser Haftung zu entgehen, regeln die Cloud-Anbieter die Verfügbarkeit des Dienstes meist anders. Hier muss der Kunde genau schauen, ob ihm die zugesagte Verfügbarkeit ausreicht und welche Rechtsfolgen er ggf. geltend machen kann (z.B. Minderung der Vergütung), wenn diese nicht erreicht wird.

Haftungsfragen und Datensicherung regeln ......
Quelle und restlicher Artikel: http://www.internet-magazin.de/news/...57047,185.html
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Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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