Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 11.02.2012, 13:50   #5
rev.antun
Inventar
 
Registriert seit: 02.04.2002
Alter: 60
Beiträge: 5.198

Mein Computer

Standard

Zitat:
Zitat von LDIR Beitrag anzeigen
Wenn gute bestätigte Gründe vorliegen, sollte es gehen. Einfach vorsprechen und Haftantrittseinberufung vorlegen, sowie das Rechtskräftige Urteil, und sie sollten es schlucken .
keine gute idee, die machen dann einfach eine anschluss umlegung auf die neue adresse

na im ernst jetzt, wenn umbau bevorsteht und ma ca 2 - 3 monate den zugang ned nutzen kann ...

und das mit vorsprechen - pffffff mühsam da sind immer so 10 pukte listen durchgehen wollen dann ggü
rev.antun ist offline   Mit Zitat antworten