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Zitat von The_Lord_of_Midnight
Aha, das ist mir neu.
Mir hat unser Betriebsrat immer gesagt, daß die Überzahlung erhalten bleiben muss.
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generell: das kommt auf den jeweiligen kollektivvertrag an. und zusätzlich könnten auch noch firmeninterne betriebsvereinbarungen entsprechende regelungen vorsehen. aber nicht in jeder branche ist es so wie in deiner.
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Zitat von Lowrider20
Welcher Kollektivvertrag soll das sein?
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der IT-kollektivvertrag beispielsweise. und viele andere genauso.
generell - was für die jeweiligen arbeitnehmer gilt, wird wie folgt festgelegt:
1. arbeitsgesetz
2. generalkollektivvertrag
3. branchenkollektivvertrag
4. firmeninterne betriebsvereinbarung
5. anstellungsvertrag
dabei gilt: von oben nach unten darf es ausschließlich verbesserungen für den arbeitnehmer geben aber keine verschlechterungen.
ein beispiel: das 13. und 14. gehalt wird nicht, wie manche meinen, im arbeitsgesetz geregelt, sondern in den branchenkollektivverträgen. würde jetzt einer der sozialpartner den kollektivvertrag kündigen (was nicht nur theoretisch möglich wäre, sondern voriges jahr im druckergewerbe praktisch gemacht wurde), dann bedeutet dies, dass alle mitarbeiter, die ab diesem zeitpunkt in eine firma dieser branche kommen, kein urlaubs- und kein weihnachtsgeld mehr bekommen.
demnach gilt: wenn in einer der 5 stufen eine regelung definiert wurde, wie etwaige überzahlungen zu handhaben sind, falls sich die mindestgehälter ändern, dann ist diese auch umzusetzen. kommt eine derartige regelung nirgends vor, dann gilt, dass der arbeitgeben tun kann, wie er möchte. und im ach so modernen IT-sektor gibt es nun mal keine derartigen regelungen bis zum kollektivvertrag und demnach steht es den unternehmern frei, ihre mitarbeiter schön langsam in richtung mindestlohn abrutschen zu lassen. und um das zu ändern, sind wir vor etwa 3 jahren mehrfach auf die straße gegangen - aber der größte IT-anbieter österreichs, der auch noch die medien fest im griff hat, versteht es sehr gut, dass dies nicht publik gemacht wird: die raiffeisengruppe!
zum thema IST-erhöhung: ich habe es in diesem forum schon mehrfach geschrieben, dass sowas nicht in jedem kollektivvertrag vorgesehen ist. im IT-bereich sieht es so aus, dass wir vor 4 jahren eine regelung für die IST-lohnerhöhung gefunden haben und die auch im zuge der verhandlungen auch von beiden seiten unterschrieben wurden, aber ein paar wochen danach die wirtschaftskammer verkündet hat, dass dieser passus nicht anerkannt wird, weil das verhandlungsteam kein mandat hatte, so etwas auszuverhandeln. ein affront gegenüber den arbeitnehmern, wie ich finde.
die derzeitige IST-lohnerhöhung im IT-bereich sieht wie folgt aus (x% und y% werden jährlich verhandelt):
- mitarbeiter, die am mindestgehalt sind, bekommen die kollektivvertragliche erhöhung
- maximal 10% der mitarbeiter bekommen eine einmalzahlung von mindestens x% des jahresgehalts
von den restlichen mitarbeitern wird die monatliche gehaltssumme ermittelt; davon wird eine erhöhung von y% ermittelt. und dieser betrag muss als erhöhung an die mitarbeiter aufgeteilt werden, wobei 15% ausgenommen werden dürfen. wer in welcher höhe bedacht wird, liegt im ermessen der firmenleitung. theoretisch dürfte die firma jeden mit beispielsweise 1 euro beglücken und der rest bekommt dann ein einziger mitarbeiter!
und man braucht nicht denken, dass sowas nicht vorkommt. es gab voriges jahr tatsächlich firmen, wo einzelne mitarbeiter mit einer erhöhung von unter 50 cent bedacht wurden.
und nochmal zur erinnerung: DAS in einer branche, die im grunde für modernisierung steht. ein armutszeugnis, wie ich finde.