Zitat:
Zitat von Christoph
Wenn ohne Empfangsgerät im weitesten Sinnen zu zahlen wäre, müßten auch Unterstandslose unter der ...brücke das Entgelt zahlen.
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Denen kann der Zahlschein nicht zugeschickt werden. Ausserdem geht es sicher nicht nach Kopfzahl, denn dann müsste eine Familie mit 7 Kindern die 9 - fache Gebühr zahlen.
