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Alt 27.01.2012, 19:21   #10
Alufranz
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Zitat von Christoph Beitrag anzeigen
Wenn ohne Empfangsgerät im weitesten Sinnen zu zahlen wäre, müßten auch Unterstandslose unter der ...brücke das Entgelt zahlen.
Denen kann der Zahlschein nicht zugeschickt werden. Ausserdem geht es sicher nicht nach Kopfzahl, denn dann müsste eine Familie mit 7 Kindern die 9 - fache Gebühr zahlen.
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