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Alt 20.01.2012, 16:13   #7
Netman
Super Genius
 
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Mein Computer

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nur so zu info:
Zitat:
Kündigungsfrist: Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 8 (acht) Wochen erstmals zum Ablauf der Mindestvertragsdauer, danach zum Ende jedes Kalendermonats gekündigt werden.
QUELLE: http://www.drei.at/webshop/prepareSe...20&snId=C33282

und such dir gleich alle Rechnungen/Belege zusammen ich hatte damals nur troubles als ich "3" kündigte, die meinten doch allen ernstes da sind Rechnungen offen die über 2,5 Jahre alt gewesen wären und drohten mit inkasso, obwohl sie immer alles brav von meinen Konto abgebucht haben... der saftladen sieht mich sicher nie wieder :P

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Geändert von Netman (20.01.2012 um 16:21 Uhr).
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