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Alt 16.01.2012, 08:03   #3
8ung
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Die Frage, die mir bis jetzt noch nicht beantwortet wurde, ist, ob ich ohne entsprechendes Empfangsgerät auch zahlen muss, so vage stands nämlich in der Parlamentsvorlage von Kopf und Cap.

http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/J...81/index.shtml

Zitat:
Mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschloss der Verfassungsausschuss schließlich eine Novelle zum ORF-Gesetz. Künftig muss jeder Rundfunkteilnehmer, der an seinem Standort terrestrisch mit ORF-Programmen versorgt wird, ORF-Gebühren zahlen, unabhängig davon, ob er ein Endgerät für den digitalen Empfang besitzt. Die Abgeordneten Josef Cap (S) und Karlheinz Kopf (V) wollen damit verhindern, dass TV-Haushalte die Rundfunkgebühren-Pflicht umgehen, und gleichzeitig unverhältnismäßigen Kontrollaufwand vermeiden. Man könne nicht in jedem Einzelfall prüfen, ob seitens des Rundfunkteilnehmers tatsächlich ORF-Programme empfangen würden, heißt es dazu in den Erläuterungen. Zudem seien der Erwerb eines DVB-T-Tuners sowie eine etwaige Modifizierung bestehender Antennen keine unzumutbare finanzielle Belastung.
Zitat Ende



In Deutschland ist das so.
Auch im Online Standard könnte man gewisse Artikel so interpretieren.
Und wenn dem so wäre, dann wäre es keine Gebühr - bei der ja eine Leistung dahinter steht - , sondern eine Steuer. Dann könnte man den Klagsweg beschreiten.
Aber offensichtlich hat noch niemand, der vorher nicht gezahlt hat, jetzt einen Brief bekommen, sondern nur jene, die ein Radio angemeldet haben müssen aufzahlen, mit fadenscheinigen Argumenten untermauert.
http://derstandard.at/1323222506258/...mpfang-faellig
Es bleibt spannend..
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