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Alt 06.01.2012, 21:45   #3
Inzersdorfer
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Der OGH hat schon 2005 und 2009 dagegen entschieden, anscheinend glaubt man bei den Verwertungsgesellschaften der "steter Tropfen höhlt den Stein" Spruch ließe sich auch auf den OGH anwenden. Da wär ich für einen neuen Paragraphen gegen mutwilliges Klagen;
ok, ich versteh schon, sowas geht nicht, charmant währs aber.
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