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Alt 28.12.2011, 14:02   #1
Thiersee
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Zitat:
Zitat von hans friedmann Beitrag anzeigen
hallo, mittels der erklärung eidestatt sagst du /erklärst du nur das du eben nichts erhalten hast.
im grunde ist es als würdest du in einem mail schreiben das du die lieferung nicht erhalten hast.
Mit dem riesigen Unterschied, daß ein Email vor Gericht nur bedingt ein Wert hat!

MfG, Thiersee
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