Zitat:
Zitat von Christoph
Nach diesem Passus muß jeder Bürger automat. Gebühren zahlen, auch wenn er keine Empfangseinrichtung, welcher Art auch immer, hat und/oder körperlich und geistig nicht in der Lage wäre diese zu nutzen, z.B. Almhütte ohne Strom (incl. Batterie und Akku) und PC.
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Nein! Man muss die Gesetze schon im Zusammenhang lesen, dazu eignet sich das
Rechtsinformationssystem des Bundes.
ORF-Gesetz (
NEU):
§ 31 (10) Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen
, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird.
Rundfunkgebührengesetz:
§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (
Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.