Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 08.12.2011, 11:34   #46
Hawi
Inventar
 
Registriert seit: 23.12.2001
Beiträge: 2.969


Standard

Zitat:
Zitat von Christoph Beitrag anzeigen
Nach diesem Passus muß jeder Bürger automat. Gebühren zahlen, auch wenn er keine Empfangseinrichtung, welcher Art auch immer, hat und/oder körperlich und geistig nicht in der Lage wäre diese zu nutzen, z.B. Almhütte ohne Strom (incl. Batterie und Akku) und PC.
Nein! Man muss die Gesetze schon im Zusammenhang lesen, dazu eignet sich das Rechtsinformationssystem des Bundes.

ORF-Gesetz (NEU):
§ 31 (10) Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird.

Rundfunkgebührengesetz:
§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.
Hawi ist offline   Mit Zitat antworten