Gebührenlücke im ORF- Gesetz geschlossen
Geschlossen wurde schließlich eine Lücke im ORF- Gesetz, die es bisher ermöglicht hat, der Gebührenzahlung zu entkommen. Künftig muss jeder Rundfunkteilnehmer zahlen, wenn er in einem Gebiet lebt, das terrestrisch versorgt wird - also praktisch überall. Nach der bisherigen Rechtslage mussten Rundfunkgebühren nur dann bezahlt werden, wenn mit der vorhandenen "betriebsbereiten Rundfunkempfangsanlage der Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag umfassten Fernsehprogramme des ORF" möglich ist. Künftig verpflichtet also schon der Besitz eines Geräts, das irgendeine Form von Rundfunk empfangen kann, zur Zahlung. Zustimmung erhielt die Novelle nur von SPÖ und ÖVP.
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