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Alt 24.11.2011, 08:00   #8
Quintus14
Inventar
 
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Natürlich hab' ich mit der Karte gesurft - deswegen hab' ich sie mir ja seinerzeit zugelegt. Ich hab' nur noch immer die Werbung "surfst nix, zahlst nix" im Ohr und bin/war damit - wie gesagt - der Meinung, dass ich auch nix zahl, wenn ich die Karte nicht benütze.

"Vertrag" in dem Sinn hab' ich keinen, nur ein Formular, das ich ausfüllen und zurück senden musste, in dem steht:
Zitat:
"Es gelten die AGB BOB und Entgeltbestimmungen (EB BOB) sowie Leistungsbeschreibungen (LB BOB) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Diese sind unter www.bob.at veröffentlicht...
Es stellt sich somit eigentlich die Frage, ob die Vertragsbedingungen überhaupt zählen, wenn sie einem nicht schriftlich per Papier ausgehändigt werden - online können die ja jederzeit geändert werden. Und wie beweist man dann, welche Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegolten hat?

Wie auch immer - anscheinend bin ich da rein gestolpert und hab' zu wenig aufgepasst. Ich warte jetzt noch bis zum Nachmittag, ob sich BOB auf mein Fax von gestern Abend kurzfristig rührt. Ansonsten geht das Kündigungs-Fax am Nachmittag raus.

Gott sei Dank hält sich der Schaden in Grenzen.

Thx
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