22.11.2011, 00:18
|
#26
|
verXENt
Registriert seit: 01.08.1999
Beiträge: 7.084
|
Zitat:
Zitat von Baron
Das verwenden von anderen als den Zertifizierten Recievern ist es schon!
|
Aus den AGB von HD+:
Zitat:
2.3 Eine uneingeschränkte, vollumfängliche Nutzung des HD+ Services ist nur bei der Verwendung von HD+ zertifizierten Digitalempfängern möglich. Bei der Verwendung von Digitalempfängern ohne HD+ Zertifizierung kann es zu
technischen Nutzungseinschränkungen des HD+ Services kommen, auch wenn HD+ zertifizierte Common-Interface-
+ Empfangsmodule verwendet werden. Insbesondere kann es sein, dass die Entschlüsselung bzw. Darstellung einzelner Programmangebote nicht möglich ist. Der Nutzer hat deswegen gegenüber HD PLUS weder einen Gewährleistungsanspruch noch ein Sonderkündigungsrecht.
|
Aus den AGB von Sky:
Zitat:
1.3.5 Sky kann verlangen, dass die überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem der Smart-
card zugeordneten Digital-Receiver verwendet wird.
|
Aus den AGB von HDAustria:
Zitat:
Die dem Kunden im Rahmen seines Abonnements übermittelten Fernsehprogramme und die in diesem Zusammenhang verwendete Verschlüsselungssoftware
sind urheberrechtlich geschützt. Die Fernsehprogramme dürfen nur in Österreich
und nur zur privaten Nutzung durch den Kunden ausgestrahlt und empfangen
werden. Jede andere Nutzung der Fernsehprogramme und/oder der Verschlüsselungssoftware und/oder des (Fernseh-)Signals – so insbesondere das Kopieren,
Vermieten, Verleihen, codierte oder uncodierte Weitersenden (insbesondere an
andere Haushalte), die Bearbeitung der Verschlüsselung, das kommerzielle Teilen
der Smartcard (Cardsharing) und die öffentliche Aufführung (zB Kinoaufführungen,
Aufführung in Vereinen, Schulen, Gaststätten, Restaurants oder Gemeinschaftsräumen) ist ausdrücklich untersagt, sofern dies nicht aufgrund gesetzlicher Ausnahmetatbestande im Einzelfall zulässig ist.
|
|
|
|