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Alt 14.11.2011, 16:27   #23
Quintus14
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Zitat:
Zitat von Alex1 Beitrag anzeigen
Aber Besitzstörung gefällt mir!
Du müsstest aber bei einer Besitzstörungsklage hieb- und stichfest nachweisen können, wer genau den Müll dort abgelagert hat. Wenn Du keine Beweisfotos - von der Person, die den Müll gerade dort ablegt - hast oder auf dem Müll kein Adresskleber mit dem Besitzernamen klebt, wird's wohl schwierig.

Ich hab' mal eine Besitzstörungsklage eingebracht (wegen einer anderen Sache) und bin gescheitert.

LG

Geändert von Quintus14 (14.11.2011 um 16:31 Uhr).
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