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Alt 11.11.2011, 20:30   #2
Inzersdorfer
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Dazu muß noch angemerkt werden, daß das Telephonieren auch mit Freisprecheinrichtung genauso vom Verkehrsgeschehen ablenkt !
Der entscheidende Faktor ist nicht das halten des Mobiltelephons sondern die Gesprächsführung, genauer die Konzentration darauf.
Da ein völliges Telephonieverbot am Steuer aber nicht so leicht zu kontrollieren ist, hat man halt das Inderhandhalten als bestrafungswürdigen Umstand genommen.

Wenigstens wurdest du nicht verletzt.
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