Sorry lieber Baron, aber ich mache dich darauf aufmerksam, dass 13./14. Monatsgehalt ist nicht im Gesetz verankert. Auch ist durchaus in der Norm, dass bei Arbeitskräfteüberlassung ein freier Dienstnehmer einfach nur weitervermittelt wird und sich entsprechend um alles selbst kümmern muss.
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