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Alt 10.10.2011, 19:01   #4
Autrob
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erregung öffentlichen ärgernisses
selbstjustiz
sachbeschädigung
evtl. körperverletzung wenn der typ dabei stürzt, (wenn der sich was bricht, ab 3 wochen krankenstand ist es schwere körperverletzung)
da kommt schon was zusammen.

bei unbescholtener vergangenheit: tippe ich auf strafe auf bewährung, sozialstunden sowie schadenswiedergutmachung
im wiederholungsfall: strafe bis zu mehreren tagessätzen, die wiederum einkommensabhängig sind.

erschwerend kommt hinzu: wenn du wie der typ im superheldenkostüm herumläufst, handelst du dir eventuell eine psychiatrische begutachtung ein.

PS: für die rechtliche korrektheit dieser feststellung leg ich nicht die hand ins feuer.
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