erregung öffentlichen ärgernisses
selbstjustiz
sachbeschädigung
evtl. körperverletzung wenn der typ dabei stürzt, (wenn der sich was bricht, ab 3 wochen krankenstand ist es schwere körperverletzung)
da kommt schon was zusammen.
bei unbescholtener vergangenheit: tippe ich auf strafe auf bewährung, sozialstunden sowie schadenswiedergutmachung
im wiederholungsfall: strafe bis zu mehreren tagessätzen, die wiederum einkommensabhängig sind.
erschwerend kommt hinzu: wenn du wie der typ im superheldenkostüm herumläufst, handelst du dir eventuell eine psychiatrische begutachtung ein.
PS: für die rechtliche korrektheit dieser feststellung leg ich nicht die hand ins feuer.
|