ad a)
*) diagnosen und medikamente erfährt der KV-träger über die abrechnungen ... die vertragspartner müssen ja schließlich mitteilen, wofür sie leistungen erbracht haben

*) das einkommen wird vom dienstgeber übermittelt, da die sv-beiträge und später dann die pensions-zahlungen einkommensabhängig sind ... ob die beiträge in der richtigen höhe abgeführt wurden, läßt sich somit auch nur über das einkommen ermitteln ...
ad b)
um den gesetzlichen auftrag zu erfüllen

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