Vorauseilend? Das Urteil steht ja für Deutschland derweil fest. Zwar nicht höchste Instanz, aber es gibt nunmal eines.
Trotzdem traurig. Vorallem, weil ja angeblich das Vergleichsbild iPad/Galaxy Tab nicht die orihinalen Seitenverhältnisse darstellt.
Achja. Gings nicht nur um ein Verkaufsverbot? Darf man es dann auf einer Messe nicht präsentieren? Oder gilt hier ein Importverbot?
Geändert von Lowrider20 (03.09.2011 um 21:48 Uhr).
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