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Alt 25.08.2011, 10:20   #2
Satan_666
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Zitat:
Zitat von IcyNox Beitrag anzeigen
@jährliche Erhöhung: damit meinte ich die jährliche verhandelte prozentuelle Erhöhung, also die Lohnrunden.
das wäre zu schön ...

sollte es tatsächlich einen neuen kollektivvertrag geben, der ein höheres gehalt aufweist, bekommst du diese nur dann, wenn dein gehalt unterhalb des neuen KV-gehaltes liegt. hast du eine so genannte überzahlung (verdienst du also mehr als der KV als mindestgehalt vorschreibt), ist es sache des arbeitgebers, ob er dir eine erhöhung deines gehaltes zukommen lässt oder nicht.

eine echte IST-lohnerhöhung hat sich im IT-kollektivvertrag noch nicht wirklich durchgesetzt. erstmalig wurde im vorjahr eine art von IST-lohnerhöhung seitens der gewerkschaften durchgesetzt, die jedoch ziemlich viele ausnahmen enthält, wodurch gerade in kleineren betrieben die chance groß ist, doch zu keiner automatischen gehaltserhöhung zu kommen.

leider sind gerade in der IT zu wenige arbeitnehmer gewerkschaftsmitglieder, um die gewerkschaften mit einem entsprechend starken mandat in die verhandlungen zu schicken.
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