Zitat:
... mich stören nur die Aussagen: du hast keinen Vertrag mit UPG, du brauchst dich nicht melden, wenns dich weiter beliefern sinds selbst schuld.
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Dies wurde (soweit ich mich erinnere) auch nur eingangs erwähnt. Mittlerweile gings ja nur noch um die rechtliche Seite der Aboverlängerungen.
Aber Missverständnisse entstehen oft durch Fehlkommunikation (UPG ein Paradebeispiel?), da gebe ich dir recht.
Meinst du "Der Standard"? Sollte da einer der drei Verlage in Konkurs gegangen sein sollen, hättest du es bestimmt gemerkt. Das war rechtlich eine andere Sache. Sicher kanns einem egal sein, solange man weiterhin die geforderte Qualität für sein Geld bekommt, welcher Verlag nun Eigentümer ist. Aber sobald die Qualität nicht mehr stimmt, ist es gut zu wissen, wie die Ausstiegsmöglichkeiten stehen. Aber der Standard hat ja auch das schöne Soft-Storno
