UPG hat nicht die Rechtsnachfolge des FSL-Verlages übernommen! Im Zuge des Konkursverfahrens über den FSL-Verlag wurde wie es aussieht die Marke WCM an UPG verkauft - trotzdem mußte das Konkursverfahren über FSL mangels Masse eingestellt werden und die FSL Verlagsgesellschaft m.b.H. wurde liquidiert.
UPG hat - wohl um Abonnomenten zu halten bzw. um für den Verkauf von Werbeflächen besser Argumenten zu haben - die noch offenen WCM-Abo-Verpflichtungen des FSL-Verlages
freiwillig übernommen. Allerdings haben diese Abonnementen keine Verpflichtung dieses freiwillige Angebot über das Laufzeit-Ende des mit dem FSL-Verlag geschlossenen Vertrages anzunehmen.
Die Rechnung/Zahlungsaufforderung für weitere WCM-Hefte ist also auch als
Angebot zu betrachten. Wie der Kunden damit umgeht, bleibt ihm überlassen.
Folgende Varianten:
- Den Betrag einzahlen und damit das Angebot des UPG-Verlages annehmen.
- Kurze Info per Telefon, Mail oder Brief an UPG, dass man dieses Angebot nicht weiter annehmen will.
- Ignorieren und nichts bezahlen. Dann wird wohl eine Mahnung eintreffen. Spätestens dann sollte man wie bei Punkt 2 reagieren. Wenn man hier auch stur bleibt und nicht reagiert, dann muss man auch noch mit Inkasso rechnen. Aber aus meiner Sicht ist - wenn auch rechtlich nicht notwendig - eine kurze Info an den UPG-Verlag empfehlenswert und auch durchaus gerechtfertigt, da UPG auch eine kundenfreundliche freiwillige Leistung erbracht hat. Ansonsten wären die Kunden um ihre noch ausstehenden WCM-Ausgaben des FSL-Verlages "umgefallen".