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Alt 11.08.2011, 10:38   #3
Alufranz
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Bei dieser einstweiligen Verfügung geht es nicht um ein Patent, sondern um das Design, das sich Apple hat schützen lassen. Was allerdings am Design eines 4 - eckigen Kästchens geschützt werden kann, wäre schon zu hinterfragen.

Da ich selber viel mit Patenten (allerdings in einer völlig anderen Branche) zu tun hatte, habe ich mich immer gewundert, was im Computer- und Softwarebereich so alles zum Patent angemeldet wurde und noch wird.
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