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Alt 10.08.2011, 14:10   #11
TheltAlpha
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Noch einmal: Du hast ein Zitat gebracht, dieses aber mitten im Satz abgeschnitten. Der wichtige Teil kommt in dem Teil des Satzes, den du abgeschnitten hast. Der komplette § 42a Urheberrechtsgesetz lautet:
Zitat:
Auf Bestellung dürfen unentgeltlich einzelne Vervielfältigungsstücke auch zum eigenen Gebrauch eines anderen hergestellt werden. Eine solche Vervielfältigung ist jedoch auch entgeltlich zulässig,
1. wenn die Vervielfältigung mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren vorgenommen wird;
2. wenn ein Werk der Literatur oder Tonkunst durch Abschreiben vervielfältigt wird;
3. wenn es sich um eine Vervielfältigung nach § 42 Abs. 3 handelt.
1. trifft nicht zu, da Reprografie Scannen, Kopieren, Ausdrucken usw. ist. 2. trifft nicht zu, da es sich nicht um Werke der Literatur oder der Tonkunst handelt, sondern um Werke der Filmkunst. 3. trifft nicht zu, da der § 42 Abs. 3 von Werken mit tagesaktuellen Ereignissen handelt.
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