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Alt 09.08.2011, 12:12   #9
rev.antun
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abusus non tollit usum: dann strahlt ja der ORF sein TV Program ja auch nicht öffentlich aus oder?

Bei einer zeitschrift benötigst VOR vervielfeltigung (ganze oder teile davon) die einverständniss dazu. wenn du dir eine sendung heute aufnimmst (bzw. früher mal aufgenommen hast) so kannst das von einem dienstleister auf DVD übertragen lassen ohne das sich dabei einer die finger verbrennt oder haftbar dafür gemacht werden kann PUNKT

kannst dir sogar beim ORF gegen einwurf kleiner münzen das was du willst auf DVD brennen lassen - was heute mit der tvtheke eh schon hinfällig ist, aber für altere dinge auf jeden fall
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