ungesicherte info:
wenn du das ganze offiziell mit rechnung machst, ist es eine unselbständige arbeit, die ganz normal versteuert werden muß, d. h. sozialversicherung, lohnsteuer und ähnliches werden dafür fällig.
was ich nicht weiß, ob die summe zu deinem vollzeitjob dazuzählt und somit die steuerbasis bis den oben genannten 50% erreicht wird, da das steuermodell stufenweise zutrifft.
ob du für die firma als freier mitarbeiter oder als auftragsarbeiter aktiv bist, ist für dich letztlich meiner meinung nach egal.
was viel interessanter ist: wenn du ust verrechnest, mußt du die abführen. das heißt du mußt dich quasi als einmann firma beim finanzamt melden, ab sofort wirst du behandelt wie ein unternehmen. sprich weg von der arbeitnehmerveranlagung hin zur steuererklärung. da gibt es eben auch noch kleine unterschiede, die mir aber im detail nicht bekannt sind.
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