Zitat:
Zitat von RaistlinMajere
Selbst danach kannst dich befreien lassen, wennst im Jahr davor nachweislich (Ekst Bescheid) über der Geringfügigkeitsgrenze verdient hast.
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Passt, jetzt fühl ich mich bestätigt, dass ich mich nicht verlesen hab

Also auf zum fröhlichen inskribieren.
pong