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Alt 20.06.2011, 14:08   #5
tba
Master
 
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Zitat:
Zitat von Lowrider20 Beitrag anzeigen
Dieser Grenzwert gilt nur für neue Thermen.

Ist wie bei Pkws.
ist das wirklich so? der Thermentechniker hat mir eben genau das gegenteilige erklärt - daher wollt ich hier nochmal nachfragen...



Zitat:
Zitat von Christoph Beitrag anzeigen
Als Mieter bist Du normalerweise nicht für den Austausch der Therme, auch wenn defekt, zuständig, außer Du hast sie installieren lassen.
In meinem Mietvertrag steht das leider anders das ist mir bei der Unterzeichnung etwas komisch vorgekommen, aber anscheinend ist das nicht so unüblich. wenn Therme defekt ist, muss ich eine neue anschaffen -> ziehe ich dann nach 2 jahren aus, bekomme ich 8/10 des Kaufpreises rückerstattet...
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