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Alt 20.06.2011, 00:17   #2
Autrob
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die arbeiterkammer = ak ist eine arbeitnehmervertretung. jeder, der nicht selbständig arbeitet, ist zwangsmitglied. vom gehalt wird das über eine umlage abgezogen. dafür stehen jedem arbeitnehmer rechtsbeistand in arbeitsvertragsachen zu.

der öaab ist eine freiwillige vereinigung, teilweise mit denselben aufgaben und leistungen wie die ak, allerdings eben övp nahe.

die fcg ist wiederum das spö-gegenstück.

die freiwilligen vereine sind die sogenannte gewerkschaft, da gibts eben einen haufen vereine, je nach berufsgruppe.
alle zusammen sind die sogenannten sozialpartner, die mit den arbeitgeber vertretern
jedes jahr diskutieren über kv verträge, erhöhungen, und die allgemeinen arbeitsbedingungen.
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