ist zwar OT passt aber hierher.
Ein bekannter Rechtsanwalt hat mir erzählt bei ihm war eine Frau die übers iNet ein Keramikmesser gekauft hat und sich damit beim ersten Gebrauch schnitt.
Sie wollte die Fa verklagen, da nirgends ein Hinweis auf die besondere Schärfe des Messers war.
Der RA hat die Frau (Lehrerin) ohne den Fall zu übernehmen weggeschickt.
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