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Anbieter darf eBay-Auktion bei Diebstahl der Ware abbrechen
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10.06.2011, 08:41
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Alex1
Alter Sack
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Mein Computer
Zitat:
Der Bieter verklagte nun den Anbieter auf rund 1150 Euro Schadenersatz. Das sei die DIfferenz zwischen den 70 Euro und dem Preis der Kamera, wenn er sie sich woanders kaufen würde.
Solche Leute gehören psychiatriert.
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Viele Grüße
Alex
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