Wenn mir ein Verlag eine Rechnung fuer ein Produkt schickt, das ich bei ihm nie bestellt habe, dann gehe ich davon aus, dass ich hier nichts abbestellen muss. Und daher ist eine Mahnung fuer diese Rechnung ungerechtfertigt. Das nur zum Begriff "mies", der mehrfach in den Raumgeworfen wurde... Aber all das wurde hier ohnehin schon festgestellt...
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