Soweit ich mich erinnere hat doch UPG angeboten, die ausständigen Ausgaben des FSL-Verlages nachzuliefern. Ohne irgend ein Wort zu verlieren, daß sie danach "Aboverlängerungen" aussenden.
Es wird von Geschäftsschädigung gesprochen? Wie nennt man es denn, wenn man "Aboverlängerungen" mit Erlagschein aussendet, wobei ja gar kein Vertrag zwischen den Parteien bestanden hat. Irreführung?
Ich finde es gelinde gesagt einfach nur unverschämt, wenn danach auch noch Zahlungserinnerungen ausgesendet werden. Sowas ist kein Kundenfang!
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