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Alt 31.05.2011, 20:13   #6
Lowrider20
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Zugestanden hätten dir die Resthefte vom FSL-Verlag oder der Restbetrag des Abobetrages. Aber den hättest (mit verschwindend geringer Chance) beim damaligen Konkursverfahren einfordern können.
UPG hat nur guten Willen gezeigt und für die ausstehenden Ausgaben eingegriffen. Mit mäßigem Erfolg wie man weiß. Und so versucht mans mit der Rechtsunwissenheit der Kunden. Willst einen nicht bestehenden Vertrag kündigen und noch mehr deiner kostbaren Zeit und Geld investieren?
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