UPC ist hier jedenfalls in einer schönen Zwickmühle, entweder halten sie sich nicht an einstweilige Verfügung eines Gerichtes (das ist seeeehr teuer), oder sie verstoßen mangels gesetzlicher Regelung gegen das TKG (§93 Kommunikationsgeheimnis).
Vielleicht sollten ein paar Kunden eine Anzeige gegen UPC einbringen, basierend auf...
§ 108. (1) Eine im
§ 93 Abs. 2 bezeichnete Person, die
1. unbefugt über die Tatsache oder den Inhalt des Telekommunikationsverkehrs bestimmter Personen einem Unberufenen Mitteilung macht oder ihm Gelegenheit gibt, Tatsachen, auf die sich die Pflicht zur Geheimhaltung erstreckt, selbst wahrzunehmen,
2.
eine Nachricht fälscht, unrichtig wiedergibt, verändert, unterdrückt, unrichtig vermittelt oder unbefugt dem Empfangsberechtigten vorenthält,
ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Der Täter ist nur auf Antrag des Verletzten zu verfolgen.